Sie haben eine Ausbildung in der Altenpflege/Krankenpflege und besitzen die notwendige Qualifikation zur verantwortlichen Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI oder zur Wohnbereichsleitung/Stationsleitung mit entsprechender Leitungserfahrung.
Sie haben eine Ausbildung in der Altenpflege/Krankenpflege und besitzen die notwendige Qualifikation zur verantwortlichen Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI oder zur Wohnbereichsleitung/Stationsleitung mit entsprechender Leitungserfahrung.
Sie verfügen über eine entsprechende Ausbildung sowie die Qualifikation zur Heimleitung nach § 2 HeimPersV und idealerweise erste Berufserfahrung in leitender Position einer sozialen Einrichtung.